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Wenn Sie Flüchtlinge privat aufnehmen möchten, gilt es einige Rahmenbedingungen zu beachten, damit die Sache am Ende erfolgreich und reibungslos verläuft.
Zunächst einmal leisten Sie damit eine zivilgesellschaftliche Unterstützung der Politik und ermöglichen geflüchteten Personen aus Krisen- und Kriegsgebieten wie Afghanistan, Syrien und der Ukraine ein menschenwürdiges Leben. Für die Flüchtlingsunterbringung in Ihrem Zuhause oder Ihrer Ferienwohnung müssen Sie nämlich zunächst die zuständige Behörde an Ihrem Wohnort ansprechen.

Zu klären gilt es zudem, wie lange die Flüchtlinge in Ihrem Haus oder Ihrer Ferienwohnung bleiben können. Ukrainische Flüchtlinge haben beispielsweise die Möglichkeit, visumfrei in die Europäische Union einzureisen und durchlaufen kein Asylverfahren. Daher entfällt der Verbleib in einer Erstaufnahmeeinrichtung hier, während das Asylverfahren läuft. Komplizierter gestaltet sich die Lage bei Flüchtlingen aus Afghanistan, dem Iran oder Syrien.

Ressourcenplanung

Bedenken Sie wenn Sie Flüchtlinge privat aufnehmen möchten, unbedingt Ihre eigenen zeitlichen und emotionalen Ressourcen. Ohne eigene Belastbarkeit und Stabilität funktioniert die Unterbringung von Flüchtlingen nicht. Wichtig ist eine realistische Perspektive auf die Sachlage. Bewährt haben sich ferner Sprachkenntnisse und soziale Kompetenzen auf diesem Gebiet. Gerade Sprachkenntnisse helfen den Geflüchteten ungemein bei der Kommunikation mit den zuständigen Ämtern.

Aber natürlich geht es auch ohne diese hilfreichen Vorbedingungen. Schließlich ist es ratsam, wenn Sie selbst frühzeitig Kontakt zu Hilfsorganisationen wie der Initiative Pro Asyl oder den kirchlichen Trägern Diakonie und Caritas aufnehmen, die sich schwerpunktmäßig um Flüchtlinge kümmern. Bei der Vermittlung hilft es außerdem, Begegnungsstätten für Flüchtlinge aufzusuchen und sich dort Rat einzuholen oder Flüchtlinge auf der Suche nach einer Wohnung näher kennenzulernen.

Traumata

Flüchtlinge haben oft traumatische Ereignisse durchlebt und können oder wollen nicht immer über das Erlebte sprechen. Daher ist es manchmal schon genug, den Gast nur für einige Wochen zu beherbergen. Die Corona-Pandemie ist zwar nun im Jahr 2023 weitgehend überstanden, dennoch sind Tests in manchen Situationen hilfreich. Manchmal gilt eine im Ausland verabreichte Impfung in Deutschland nicht, wenn es sich um einen hierzulande nicht zugelassenen Impfstoff wie das russische Sputnik handelt.

Vermieter informieren

Wohnen Sie selbst zur Miete und wollen einen Flüchtling aufnehmen, sollten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrem Vermieter halten, um nachher keine bösen Überraschungen zu erleben. Ein vorübergehender Aufenthalt beschränkt sich in der Regel auf vier bis acht Wochen. Ist der Aufenthalt länger, bedarf er auf jeden Fall der Zustimmung durch den Vermieter. Verweigert dieser die Zustimmung, gilt es zu differenzieren: Wenn die Unterbringung in der eigenen gemieteten Wohnung erfolgt und zeitlich begrenzt ist, sollte eigentlich nichts dagegen sprechen. Handelt es sich um eine separate Wohnung, muss der Vermieter jedoch zustimmen. Die Anwesenheit respektive Abwesenheit des helfenden Mieters ist folglich entscheidend. Im zweiten Fall würde es sich wie bei einer Untermiete verhalten. Die wichtige soziale Aufgabe, die Sie als Mieter mit der Aufnahme eines Flüchtlings in die eigene Wohnung wahrnehmen, spricht aber für Sie.

Unterkunft für Flüchtlinge

Die Unterkunft für Flüchtlinge muss für die dort untergebrachten Personen geeignet sein. Zum Teil gilt eine Mindestmietdauer von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Am besten ist es natürlich, wenn Sie über abgetrennte Räumlichkeiten verfügen, die vollmöbliert sind. Natürlich sind mit der Aufnahme von geflüchteten Personen bestimmte Aufgaben und Herausforderungen verbunden.

Wichtig ist, dass die Flüchtlinge Rückzugsmöglichkeiten haben, wo sie ihren eigenen Gedanken nachgehen und erlebte Traumata verarbeiten können. Viele Menschen auf engem Raum stellen keine finale Lösung dar. Gerade bei jüngeren geflüchteten Personen bietet sich aber durchaus die Aufnahme in eine Wohngemeinschaft oder ein studentisches Wohnheim an, wenn es zuvor eine Möglichkeit gab, den betreffenden Menschen näher kennenzulernen.

Sozialamt

Das Sozialamt nimmt eine zentrale Rolle bei der privaten Unterbringung von geflüchteten Personen sowie deren Integration ein. Es zeichnet verantwortlich für die sozialen Leistungen, darunter Gesundheitsleistungen, die jeder Flüchtling in der Regel erhält und koordiniert die Unterbringung – sei es in kommunalen oder privaten Unterkünften. Darum bieten Sie auch Ihre Privatwohnung dem Sozialamt als Unterkunft für Flüchtlinge an. Der Mietpreis sollte dabei nicht übermäßig hoch ausfallen, sondern dem ortsüblichen quadratmeterpreis entsprechen. Sie geben dann ein Mietangebot und weitere Informationen zur Wohnung ab.

Dann wird geprüft, ob die Wohnung den amtlichen Vorgaben zur Unterbringung von Flüchtlingen entspricht und mit Ihnen ein zeitnaher Besichtigungstermin vereinbart.
Das zuständige Amt berät die Flüchtlinge in unterschiedlichen Themenbereichen, sei es Arbeit und Beruf, Familienzusammenführung, Freizeit oder gesellschaftliche Teilhabe. Was den Wohnraum betrifft, bietet es selbst Häuser oder Sporthallen an.

Während der oder die Geflüchteten Hilfsleistung in Form von Geld oder Sachleistungen vom Staat bzw. der Kommune bekommen, erhalten Sie selbst keine monetären Mittel, wenn Sie Flüchtlinge privat bei sich unterbringen. Flüchtlinge, die ein Asylverfahren durchlaufen, kommen zunächst in die Landeserstaufnahmestellen (LEAs) oder Ankerzentren, wobei die Verantwortung für das Asylverfahren selbst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liegt.

Welche Optionen für Unterkünfte sind verbreitet?

Am einfachsten und attraktivsten ist der Abschluss eines privaten Mietvertrags durch den Geflüchteten selbst. Der Flüchtling wendet sich in diesem Fall selbst an das Sozialamt. Neben der Unterbringung in einer Privatwohnung besteht auch die Option, dass die Flüchtlinge in Containern wohnen, welche durch die Kommune aufgestellt werden. Die Art der Unterbringung hängt jedoch zusätzlich von ihrem rechtlichen Status ab. Dies kann von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt sein. So dürfen zum Beispiel Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis im selben Ort, in dem sie behördlich gemeldet sind, eine Wohnung suchen.

Besitzen die Flüchtige noch keine Aufenthaltsgenehmigung, also solche Personen mit einer Duldung, kann der Umzug in eine Wohnung problematisch werden oder sogar verboten sein. Flüchtlinge ohne jegliche Wohnsitzauflage haben die Möglichkeit, einen Umzug in eine andere Stadt in Angriff nehmen. Geben Sie den Flüchtlingen eine langfristige Perspektive; kurzfristige Mietverträge helfen nur bedingt.

Wohnung

Ob Sie die Flüchtlinge zum normalen oder reduzierten Mietpreis wohnen lassen möchten, liegt ganz bei Ihnen. Viele Privatpersonen, verspüren jedoch den Wunsch, den geflüchteten Personen keine zusätzlichen Belastungen aufzubürden. Dennoch entstehen Ihnen in jedem Fall weitere Kosten durch Heizung, Renovierung oder Erstausstattung der Räume. Die private Wohlfahrt sollte die staatliche Unterstützung nicht komplett ersetzen. Nicht zuletzt geht es darum, ein zu starkes Abhängigkeitsverhältnis zwischen Ihnen und den geflüchteten Personen zu vermeiden. Einzelne Zimmer dürfen Sie ebenfalls an Flüchtlinge vermieten, beengte Wohnverhältnisse bringen aber mitunter ganz eigene Herausforderungen mit sich.

Letztlich muss die Chemie zwischen beiden Parteien stimmen, um Konflikte zu vermeiden. Vertrauen ist dabei unabdingbar. Ein „Helfersyndrom“ allein bringt weder Sie noch die geflüchteten Personen wirklich weiter. Genauso wie die geflüchteten Personen haben Sie bestimmte Vorstellungen an ein gemeinsames Wohnen. Eine Wohngemeinschaft kann dabei in manchen Fällen als Vorbild dienen, in der jeder sein eigenes Zimmer hat, Bad und Küche aber möglicherweise gemeinsam genutzt werden. Insgesamt zahlt es sich aber mehr aus, wenn Sie als Vermieter und der Flüchtling jeweils eine separate Wohnung haben. Zumindest eine Waschmaschine sollte bereitstehen.

Angemessene Wohnfläche

Als Richtweg für die Wohnfläche gelten 30 Quadratmeter als angemessen für zwei Personen. Die Überbelegung von Räumen ist verboten. Sollte Ihre Wohnung noch unmöbliert sein, übernimmt das Amt oder die Kommune die Kosten für die Erstausstattung. Teilweise gelten Höchstwerte für die Miete und Größe der Wohnung, die sich nach der Anzahl der darin lebenden Personen richtet. Diese umfassen dann Miet- und Nebenkosten. Dieser Wert variiert von Stadt zu Stadt und liegt in Düsseldorf beispielsweise höher als in Berlin. Zu klären sind natürlich auch versicherungsrechtliche Fragen, da Flüchtlinge zumeist keine Haftpflichtversicherung oder Hausratsversicherung haben und sich der Versicherungsschutz auf die obligatorische Krankenversicherung beschränkt.

Fläche mit Containern

Eine weitere Alternative stellen Container für Flüchtlinge dar. Was oft nur als Notlösung gedacht war, bietet inzwischen immer mehr Wohnkomfort. Die meisten Container sind beheizbar, mit entsprechenden Sanitäranlagen versehen und lassen sich wie richtige Wohnräume gestalten. Zudem lassen sie sich modular aufbauen und mit Gängen bzw. Flurcontainern miteinander verbinden. Sie haben ein Grundstück zur Verfügung, worauf Container Platz finden könnten? Dann suchen Sie auch hier den Kontakt zum Sozialamt und stellen Sie Ihre Ressourcen zur Verfügung.

Fazit

Es ist sehr begrüßenswert, wenn Sie sich dazu entscheiden wollen, Flüchtlinge privat aufzunehmen. Damit dabei alles richtig und reibungslos abläuft, gilt es wie gezeigt, einige entscheidende Punkte zu beachten. Ansonsten steht der privaten Unterbringung von Flüchtlingen aber nichts mehr im Weg. Zeigen Sie sich beim Kontakt mit dem Sozialamt und den sonstigen involvierten Ämtern kooperativ und den Flüchtlingen gegenüber offen und tolerant, aber bestimmt.